Stiftung Martin-Luther-Kirche Holsterhausen
Durch eine Erbschaft ist die Ev. Kirchengemeinde Holsterhausen in die glückliche Lage gekommen, eine Stiftung ins Leben zu rufen.
Es handelt sich dabei um eine kirchliche Stiftung des bürgerlichen Rechts. Sie verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke. Die Gesamtleitung wird vom Presbyterium wahrgenommen. Die Geschäfte führt ein Stiftungsrat, von dessen fünf Mitgliedern drei aus dem Presbyterium gewählt wurden.
Die Stiftungsräte sind ehrenamtlich tätig.

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Was ist eine Stiftung?
Eine Stiftung ist eine Einrichtung, die mit Hilfe eines Vermögens einen vom Stifter festgelegten Zweck verfolgt. Dabei wird das Vermögen auf Dauer erhalten und es werden nur die Erträge für den Stiftungszweck verwendet.
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Zweck
Zweck der Stiftung ist die materielle und ideelle Unterstützung der Arbeit der evangelischen Kirchengemeinde Holsterhausen.
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Projekte
Die bisher von der Stiftung geförderte Projekte und Aktivitäten zu Gunsten der Stiftung.
Eine Aufstellung der von der Stiftung geförderten Projekte finden Sie immer in den jeweiligen Jahresberichten unter "Dokumente" .
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Stiftungsrat
Der Stiftungsrat der Stiftung Martin-Luther-Kirche Holsterhausen möchte sich Ihnen vorstellen:
Mitglieder
Dietmar Roth
(Vorsitzender)
02362 / 699667
Pfr. Dr. Andreas Deppermann
02362/ 950538
Heike Fleckenstein
02362/ 81224
Susanne Kogelboom
02362/ 63096
Stefan Schmitz
02362/ 120905
Rechte, Pflichten & Ziele
Die Rechte und Pflichten des Stiftungsrates sind insbesondere die Verwaltung des Stiftungsvermögens einschließlich der Buchführung, Aufstellung eines Jahresabschlusses, Beschlussfassung über die Verwendung der Erträge des Stiftungsvermögens, die Festlegung eines Jahresberichtes einschließlich des Nachweises der Mittelverwendung sowie die jährliche Einladung der Stifterinnen und Stifter zu einer Zusammenkunft.Ziel ist es, die Stiftung über die Gemeindegrenzen hinweg bekannt zu machen und das Stiftungsvermögen zum Wohle der Ev. Kirchengemeinde Holsterhausen zu vergrößern, um langfristig die Finanzierung der Gemeindearbeit zu sichern.
Der derzeitige Stiftungsrat besteht aus fünf Gemeindegliedern, die vom Presbyterium gewählt wurden. Drei Mitglieder gehören auch dem Presbyterium an. Aus seiner Mitte hat der Stiftungsrat einen Vorsitzenden gewählt.
Die Amtszeit der Mitglieder beträgt vier Jahre. Die Mitglieder des Stiftungsrates sind ehrenamtlich für die Stiftung tätig.
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Unterstützerkreis
Der Unterstützerkreis steht dem Stiftungsrat mit Rat und Tat zur Seite.
Über das Jahr verteilt werden vom Stiftungsrat, aber auch vom Unterstützerkreis zahlreiche Veranstaltungen geplant und durchgeführt. Dazu bedarf es vieler Ideen und noch mehr helfender Hände, um diese Ideen umzusetzen. Ob es ein Informations- und Eisverkaufsstand auf dem Gemeindefest ist, Musik bei Kerzenschein, ein Benefizkonzert, eine Winzerweinprobe, eine biblische Mahlzeit oder in der Weihnachtszeit das Backen von Plätzchen und die Herstellung von Likör, alle diese Aktionen unterstützen mit ihren Erlösen die Stiftung.
Bei der Vielzahl von Aufgaben ist es hilfreich, wenn der Unterstützerkreis aus einer möglichst großen Anzahl von Personen besteht. Je mehr Helfer es gibt, desto weniger Arbeit ist es für jeden Einzelnen. Jeder kann selbst entscheiden, wann und bei welcher Veranstaltung er mithelfen und welche Aufgaben er im Einzelnen übernehmen möchte.
Treffen
Der Unterstützerkreis trifft sich nicht regelmäßig, sondern nur dann, wenn eine Veranstaltung kurz vor der Durchführung steht. Unsere Treffen finden an einem zuvor bekanntgegebenen Sonntag nach dem Gottesdienst um 11:30 Uhr beim Kirchencafé im kleinen Gemeindesaal statt.Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie sich auch angesprochen fühlen und bei der einen oder anderen Aktion mitmachen möchten. Wir können sehr gut noch weitere helfende Hände gebrauchen. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Möchten Sie einmal unverbindlich bei einem unserer nächsten Treffen dabei sein? Dann kommen Sie einfach zu unserem nächsten Treffen. Die Termine werden im Gottesdienst abgekündigt – oder sprechen Sie mich oder jemanden, den Sie aus dem Unterstützerkreis kennen, an – wir würden uns sehr freuen!
Ansprechpartner
Susanne Kogelboom
Tel.: 02362 / 63096 -
Zustiftungen/Spenden
Zustiftungen/Spenden
Zustiftungen sind Geldleistungen, die nicht sofort verwendet werden dürfen und damit das Stiftungskapital dauerhaft erhöhen. Die Erträge aus dem Stiftungskapital werden vollständig und nur zur Erfüllung des Stiftungszweckes – Unterstützung der Arbeit der Ev. Kirchengemeinde Dorsten-Holsterhausen – verwendet.Spenden sind Geldleistungen, die sofort bzw. innerhalb meist eines Jahres vollständig und nur für die Erfüllung des Stiftungszweckes – Unterstützung der Arbeit der Ev. Kirchengemeinde Dorsten-Holsterhausen – verwendet werden müssen.
Warum soll ich zustiften oder spenden?
Mit einer Zustiftung oder einer Spende an die Stiftung schaffen Sie bleibende Werte und unterstützen dauerhaft die Arbeit Ihrer Kirchengemeinde.Was kann ich zustiften oder spenden?
Zustiftungen oder Spenden können durch Geld- oder Sachmittel, durch testamentarische Verfügung (Erbschaft) oder Schenkung erfolgen.Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie uns an – der Stiftungsrat informiert Sie gern!
Wohin soll ich zustiften oder spenden?
Bank: Volksbank Dorsten
IBAN: DE28 42662320 0328473100
BIC: GENODEM1DSTWie werde ich „Fördernder Zustifter“ / „Fördernder Spender“?
Hier finden Sie die Zustiftungs-/ Spendenerklärung als PDF-Dokument: Dokumente
Sie können diese per Post oder Fax an unsere Anschrifte senden oder auch direkt im Gemeindebüro abgeben!Sind meine Zustiftungen und Spenden steuerlich abzugsfähig?
Alle Zustiftungen und Spenden sind für Sie steuerlich abzugsfähig und verringern somit Ihre Steuerlast. Selbstverständlich erhalten Sie von uns automatisch die zur Vorlage beim Finanzamt nötige Bescheinigung. Bis zu einem Betrag von 100,00 EUR reicht sogar der Überweisungsbeleg aus.Was geschieht mit meiner Zustiftung oder Spende?
Natürlich wird jährlich ein Bericht veröffentlicht, der detailliert Rechenschaft ablegt, was mit Ihrem Geld geschehen ist und wem die Stiftung geholfen hat: DokumenteWo finde ich die Stiftungssatzung?
Die Stiftungssatzung und formlose Förderanträge erhalten Sie zu Ihrer Information im Gemeindebüro oder hier zum Download: DokumenteWen kann ich ansprechen?
Die Stiftungsverwaltung geschieht durch den vom Presbyterium ernannten Stiftungsrat, Vorsitzender ist Herr Dietmar Roth.Wenn Sie Fragen haben oder Projekte, die Sie fördern wollen – sprechen Sie die Mitglieder des Stiftungsrates an.
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Förderung
Jeder kann formlos einen Förderantrag an den Stiftungsrat stellen.
Der Stiftungsrat entscheidet über den Antrag.Wie kann ich Fördergelder beantragen?
Gemeindegruppen oder Einzelpersonen, die eine Förderung durch die Stiftung erhalten möchten, sind gebeten, einen entsprechenden Antrag schriftlich oder per E-Mail bis zum Ende eines Quartals im Gemeindebüro (mlkirche@web.de) oder beim Vorsitzenden des Stiftungsrates einzureichen.Der Antrag sollte stichpunktartig folgende Informationen beinhalten:
Antragsteller,
Beschreibung der zu fördernden Maßnahmen,
Kurzdarstellung, inwiefern die zu fördernde Maßnahme den Zielen der Stiftung entspricht,
evtl. Höhe des beantragten Zuschusses.
Nach der Durchführung
Nach Durchführung einer von der Stiftung geförderten Maßnahme wird ein Bericht erwartet, der die Gemeinde über die Aktivitäten der Stiftung informieren soll. Nach Möglichkeit sollen darin folgende Informationen enthalten sein:kurzer Ergebnisbericht mit Bezug auf den verfolgten Stiftungszweck,
Fotodokumentation (digital).
Informationsmaterial
Hier finden Sie nochmals die Regeln für die Beantragung einer Förderung als PDF-Dokument.
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Dokumente
Stiftung
Stiftung - Satzung.pdf (14,9 KiB)
Stiftung - Flyer.pdf (1,2 MiB)
Spenden & Förderung
Zustiftungs- oder Spendenerklaerung.pdf (38,3 KiB)
Stiftung - Regeln fuer Foerderantraege.pdf (99,8 KiB)
Jahresberichte
jahresbericht-2011.pdf (29,6 KiB)
jahresbericht-2012.pdf (18,5 KiB)
jahresbericht-2013.pdf (17,3 KiB)
jahresbericht-2014.pdf (21,3 KiB)
jahresbericht-2015.pdf (17,5 KiB)
jahresbericht-2016.pdf (111,7 KiB)
Jahresbericht-2017.pdf (114,9 KiB)
Jahresbericht 2018-1.pdf (89,7 KiB) -
Kontakt
Kontakt Stiftung
Anschrift
Stiftung Martin-Luther-Kirche Holsterhausen
Martin-Luther-Straße 48
46284 Dorsten
Fon: 02362 / 62518 (Gemeindebüro)
Fax: 02362 / 62622Email: mlkirche@web.de
Bankverbindung
Bank: Volksbank Dorsten
IBAN: DE98 424 614 350 328 473 100
BIC: GENODEM1DSTAnsprechpartner
Wenn Sie Fragen haben oder Projekte, die Sie fördern wollen – sprechen Sie die Mitglieder des Stiftungsrates an.